Ev kuralları
HAUSORDNUNG
Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwohnens aller Hausbewohner ist gegenseitige Rücksichtnahme und Sorgfalt erforderlich.
I.Sorgfaltspflichten
1. Störende Geräusche, namentlich starkes Türenwerfen, lärmendes Treppenlaufen und solche Tätigkeiten, die eine Erschütterung des Hauses hervorrufen oder die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
2. Näh-, Schreib-, Waschmaschinen, Trockner oder ähnliche Geräte, die Geräusche oder Erschütterungen verursachen, sind auf schalldämpfenden Unterlagen zu betreiben, sofern diese Geräte in der Wohnung gestattet sind.
3. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr und mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr untersagt. Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
4. Das Benutzen von Duschen sowie Füllen und Entleeren von Badewannen hat in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr unter größter Rücksichtnahme auf die Nachbarn zu erfolgen.
5. Zulässige Feiern sind den übrigen Bewohnern, bei größeren Mietobjekten den Bewohnern der gleichen Etage, der darunter liegenden und der darüber liegenden Wohnungen ausreichend vorher mitzuteilen. Auf jeden Fall ist die Ruhezeit ab 22.00 Uhr einzuhalten.
6. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.
7. Motorfahrzeuge, Motorräder, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotoren oder ähnliche Fahrzeuge dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den Vermieter weder auf nicht hierfür gemieteten Flächen oder in Fluren, noch in den gemieteten Wohn- oder Kellerräumen - auch nicht nur vorübergehend - abgestellt werden. Fahrräder dürfen nicht in Fluren abgestellt werden oder an die Hauswand gelehnt werden und auf Hof- und anderen Grundstücksflächen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters. Fahrräder sind über Treppen oder Flure zu tragen.
8. In die Spülen, Waschbecken und Toiletten, u. ä. dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten u.ä. nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Badewannen/Duschen dürfen nicht mit Säuren oder sonstigen ätzenden Flüssigkeiten gereinigt werden, die Benutzung zu medizinischen Bädern, die schädigende Substanzen enthalten, ist untersagt. Ihre Benutzung zum Wäschewaschen ist nicht zulässig.
9. Dachfenster und Dachluken sind stets festzustellen und nachts sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter von demjenigen, dem die Benutzung des Trockenspeichers zusteht, zu schließen.
10. Es wird darauf hingewiesen, dass handelsübliches Zubehör für Bad und Küche auch in aufklebarer Ausfertigung erhältlich ist. Im Einzelfall dennoch erforderliche Bohrungen sind fachmännisch zwischen den Fliesen in den Fugen anzubringen. Beschädigungen und anschließender Ersatz der Fliesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
11. Das Ausklopfen von Teppichen, Decken u.a. Gegenständen hat nur auf dem Hof oder an einem sonst dafür bestimmten Ort zu geschehen, und zwar nur werktags von 8.00 bis 13.00 Uhr, außerdem mittwochs und freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr, sofern nicht ordnungsbehördliche Vorschriften anderes bestimmen. Das gleiche gilt für die Benutzung von Teppichklopfsaugern in der Wohnung. Der 21 entstandene Schmutz ist sofort zu beseitigen. Das Ausklopfen oder Reinigen zum Fenster hinaus oder vom Balkon ist zu unterlassen.
12. Zur Vermeidung von Ungeziefergefahr und im Interesse der Hygiene sind die Mieter verpflichtet, nach Maßgabe der ordnungsbehördlichen Vorschriften Küchenabfälle regelmäßig fortzuschaffen. In der Zwischenzeit sind die Abfälle in der Wohnung (nicht im Treppenhaus) in verschlossenen Behältern aufzubewahren.
13. Es ist unzulässig, sperrige Gegenstände wie Kartonagen, Glas, Holz, Schutt u.ä. in die Mülltonne zu werfen. Die behördlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der städtischen Satzung über die Abfallbeseitigung, gerade hinsichtlich der Abfallsortierung, sind einzuhalten. Noch glühende oder heiße Asche gehört nicht in die Mülltonne.
14. Haustiere sind nicht erlaubt.
